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Handreichung Print-Dissertation

Die Veröffentlichung der Dissertation ist ein fester und obligatorischer Bestandteil der Promotionsleistung. Die jeweils verbindlichen Regelungen sind in den Promotionsordnungen der Fachbereiche beschrieben und können von Fach zu Fach unterschiedlich ausfallen.

Grundsätzlich nimmt die Universitätsbibliothek die Pflichtexemplare Ihrer Dissertation entgegen und prüft, ob damit die Vorgaben der für Sie gültigen Promotionsordnung erfüllt sind. Abschließend erfolgt eine Bestätigung an das zuständige Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie, dass für Ihr Verfahren möglicherweise eine ältere Promotionsordnung Gültigkeit hat, informieren Sie sich im Zweifelsfall in Ihrem Prüfungsamt respektive auf dessen Internetseiten.

Druck der Pflichtexemplare

Für den Druck Ihrer Dissertation müssen Sie alterungsbeständiges sowie holz- und säurefreies Papier der DIN ISO 9706 verwenden. Ihre Dissertation muss fest und dauerhaft gebunden sein. Eine Klebebindung ist in Ordnung, eine Spiral- oder Klammerbindung hingegen keine Option. Bitte entnehmen Sie die Details der für Sie gültigen Promotionsordnung.
Sollte Ihre Dissertation durch einen Verlag gedruckt worden sein, reichen Sie die vom Verlag hergestellten Belegexemplare in der laut Promotionsordnung vorgesehenen Stückzahl ein. Die Zusendung kann gerne auch direkt durch den Verlag erfolgen.

Abgabe der Pflichtexemplare

Sie kündigen uns die Abgabe Ihrer Dissertation über das Anmeldeformular an. Dabei können Sie wählen, ob Sie Ihre Dissertation lieber per Post zusenden oder einen persönlichen Abgabetermin vereinbaren möchten. Gerne berücksichtigen wir Ihren Termin, sofern es möglich ist.

Kontakt

Hochschulschriftenstelle
E-Mail

Prüfung durch die Universitätsbibliothek

Die Hochschulschriftenstelle bereitet anhand Ihrer Angaben eine Abgabebestätigung vor und prüft die eingereichten Druckexemplare nach Eingang. Dabei müssen, je nach geltender Promotionsordnung, verschiedene Kriterien erfüllt sein, betreffend etwa den Dissertationsvermerk, die Anzahl der Exemplare, das zu verwendende Druckpapier oder die Druck- und Bindequalität.

Abgabebestätigung

Wenn alles in Ordnung ist, senden wir eine Abgabebestätigung für Ihre Dissertation an die zuständige Stelle im Fachbereich. Auf Wunsch informieren wir Sie gerne über den Versand der Bestätigung. Bei einem persönlichen Abgabetermin kann die Abgabebestätigung auch direkt mitgenommen werden, um sie selbst an den Fachbereich weiterzuleiten.

Verbreitung der eingereichten Dissertation

Ihre Dissertation wird in den Literaturbestand der Universitätsbibliothek eingearbeitet, ist dann im Online-Katalog nachgewiesen und steht Interessierten künftig zur Verfügung. Zusätzlich sorgen wir durch die Abgabe an andere Bibliotheken für eine weitere Verbreitung Ihrer Arbeit. Wurden die Druckexemplare im Selbstdruck erstellt, sorgt die Bibliothek für die Abgabe der Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbibliothek (Frankfurt am Main und Leipzig) und die auf Landesebene zuständige Bibliothek, die Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek - Niedersächsische Landesbibliothek in Hannover. Haben Sie hingegen über einen gewerblichen Verlag veröffentlicht, so ist es dessen Aufgabe, die gesetzlich vorgeschriebene Abgabe der Pflichtexemplare auf Bundes- und Länderebene zu übernehmen.

Versandadresse

Gerne nehmen wir Ihre Pflichtexemplare postalisch entgegen. Bitte verwenden Sie folgende Adresse:

Universitätsbibliothek Osnabrück
- Medienbearbeitung / Hochschulschriften -
Alte Münze 16
49074 Osnabrück

Um das Versandrisiko gering zu halten, empfehlen wir die Zusendung als versichertes Paket. Auf Wunsch bestätigen wir den Eingang der Postsendung per Mail. Diese Bestätigung ersetzt nicht die Abgabebestätigung.

Alternativ können Sie Ihre Belegexemplare gerne persönlich abgeben. Bitte nutzen Sie dafür das Anmeldeformular, um Ihren Wunschtermin anzufragen.