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Bibliotheksausweis
Zur Benutzung der Universitätsbibliothek ist ein Bibliothekskonto mit Bibliotheksausweis erforderlich, um alle Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Bei Angehörigen der Universität und der Hochschule Osnabrück (Studierenden und Beschäftigten) erfüllt die Campuscard die Funktion des Bibliotheksausweises. Bürgerinnen und Bürger aus Osnabrück und der Region erhalten bei der Erstanmeldung einen gesonderten Bibliotheksausweis.
Die Erstanmeldung kann an den Ausleihtheken der Bibliothek Alte Münze, der Bereichsbibliothek Heger-Tor-Wall und der Bereichsbibliothek Westerberg erfolgen. Bitte beachten Sie deren Öffnungszeiten: Mo.-Do. bis 18 Uhr, Fr. bis 16 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist keine Anmeldung möglich.
Informationen zur Erstanmeldung nach Nutzungsgruppen:
Nutzungsgruppe | bei der Anmeldung vorzulegen sind: |
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Studierende der Universität und der Hochschule Osnabrück | Campuscard, ausgefüllter Anmeldebogen für Studierende und eine Quittung über die Bezahlung der Anmeldegebühr zur Freischaltung eines Bibliothekskontos in Höhe von 5 Euro am Kassenautomaten (Zahlung mit Campuscard oder EC-Karte) |
Beschäftigte der Universität und der Hochschule Osnabrück | Campuscard, ausgefüllter Anmeldebogen für Lehrende und Mitarbeitende der Hochschulen und eine Quittung über die Bezahlung der Anmeldegebühr zur Freischaltung eines Bibliothekskontos in Höhe von 5 Euro am Kassenautomaten (Zahlung mit Campuscard oder EC-Karte) Die Beschäftigung an den Hochschulen ist nachzuweisen anhand des Eintrags in Stud.IP, im Telefonverzeichnis, auf der Homepage des Instituts oder durch einen Arbeitsvertrag. |
Bürgerinnen und Bürger aus Osnabrück und der Region und sonstige interessierte Personen mit nachweisbarem Wohnsitz in Deutschland, zumal Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren | Ausgefüllter Anmeldebogen für Stadtbenutzer(innen), Personalausweis oder Pass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als sechs Monate) und eine am Kartenverkaufsautomaten zuvor für 5 Euro (einmalige Anmeldegebühr) gezogene Ausweiskarte. (Bitte in den Bereichsbibliotheken Beschilderung der Automaten beachten und 5-Euro-Schein bereit halten; es kann kein Bargeld gewechselt werden.)
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Die Gültigkeit des Bibliothekskontos ist auf ein Jahr befristet und kann nach Vorlage der Campuscard bzw. des Bibliotheksausweises und Personalausweises kostenfrei jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Vor der Verlängerung müssen evtl. auf dem Bibliothekskonto aufgelaufene Gebühren vollständig bezahlt werden. Die Verlängerung erfolgt nur an den Leihstellen der Bereichsbibliotheken, bitte beachten Sie deren Öffnungszeiten: Mo.-Do. bis 18 Uhr, Fr. bis 16 Uhr. Samstags sind die Leihstellen geschlossen, deshalb keine Ausweisverlängerung möglich.
Die Campuscard bzw. der Bibliotheksausweis muss bei jeder Ausleihe vorgelegt werden.
Verlust oder Beschädigung der Campuscard sind bitte bei StudiOS anzuzeigen. Stadtbenutzerinnen und -benutzer melden den Verlust oder die Beschädigung des Bibliotheksausweises bitte umgehend in der Universitätsbibliothek. Auch Namens- und Adressänderungen sollten schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Die Benutzung der Bibliothek ist gebührenfrei.
Es gilt die Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek in der jeweils gültigen Fassung.